Kommunalpolitik
Kommunalpolitik ist die politische Arbeit in Gebietskörperschaften, also in Gemeinden bzw. Städten oder in Landkreisen und Verwaltungsbezirken.
Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister gewählt. Umgangssprachlich wird diese Gesetzgebungskompetenz Ländersache genannt. Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in der Kommunalverfassung, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt; die Regelungen differieren von Bundesland zu Bundesland. Bei den Wahlen zu den Kommunalparlamenten hat jeder, sobald er volljährig und EU-Staatsbürger ist, das Recht, die Gemeindevertreter zu wählen.
Marktgemeinderatsmitglieder: Wahlperiode 2020-2026
Vordere Reihe (v.l.): Franz Labermeier, Franz Diewald, Birgit Krautstorfer, Erster Bürgermeister Stefan Lang, Susanne Bachhuber
Zweite Reihe (v.l.): Klaus Griebl, Zweiter Bürgermeister Harald Roitner, Reinhard Köppl, Ludwig Nothaft, Benjamin Haslinger
Dritte Reihe (v.l.): Dritter Bürgermeister Michael Straubinger, Johann Kalhammer, Alfons Niederhofer, Florian Obermeyer, Ralf Alex, Norbert Eizenhammer, Stefan Wild
Vierte Reihe (v.l.): Georg Mayerhofer, Markus Gruber, Heinrich Stocker, Dr. Thomas Wißpeintner