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Information zur Verordnung zum Ortenburger Volksfest und zur Grünanlagensatzung

24. 07. 2023

Das Ortenburger Volksfest findet heuer von 4. bis 9. August statt. Deshalb weist der Markt Ortenburg darauf hin, dass die Verordnung zum Ortenburger Volksfest einzuhalten ist. Ferner wird auch auf die Grünanlagensatzung, die für öffentliche Grünanlagen gilt, verwiesen. Beides kann entweder im Anhang dieser Meldung oder unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.gemeinde-ortenburg.de/rechtsgrundlagen/index.php?typ=1 Die Einhaltung der Verordnung bzw. der Satzung wird stichprobenartig von der Polizei kontrolliert.

 

Bild zur Meldung: Information zur Verordnung zum Ortenburger Volksfest und zur Grünanlagensatzung

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