Veranstaltungen
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Für die Landtags- und Bezirkstagswahl am 8. Oktober 2023 - aber auch für künftige, weitere Wahlen - werden freiwillige Mitglieder für die Urnen- und Briefwahlvorstände benötigt.
Voraussetzung ist, dass man wahlberechtigt ist, das heißt:
- Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,
- möglichst Hauptwohnung bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Ortenburg
Ausführliche Informationen erhalten Interessierte im Wahlamt unter 08542/164-20 oder
Bild zur Meldung: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht